
So geht das mit dem Konkubinatsvertrag
Mit dem Begriff Konkubinat ist in der Schweiz eine Form des Zusammenlebens von zwei Menschen, die eine romantische oder sexuelle Beziehung haben gemeint. Im Konkubinat leben die Partner in der Regel gemeinsam in einer Wohnung oder einem Haus und teilen sich die Haushaltskosten. Anders als bei einer Ehe gibt es jedoch keine gesetzlichen Regelungen bezüglich der Unterhaltspflicht oder des Erbrechts. Deshalb gilt es im Konkubinat einige Dinge in einem Konkubinatsvertrag zu regeln, auf die ich in diesem Text eingehe.
Das musst du übers Konkubinat wissen
In der heutigen Zeit stellen sich viele Paare die Frage, ob heiraten noch zeitgemäss ist. Gerade für Familien gibt es in der Schweiz jedoch einige praktische Dinge, die als Ehepaar automatisch geregelt sind. Konkubinatspaare müssen sich um alle Aspekte selbst kümmern. Im Artikel «Ehe oder Konkubinat – was muss ich wissen» findest du alle wichtigen Unterschiede.
Diese Punkte müssen im Konkubinat beachtet werden
Im Konkubinat sollten einige wichtige Dinge beachtet werden, um eine stabile und zufriedenstellende Partnerschaft zu gewährleisten. Hier sind einige Punkte, die du beachten solltest:
- Rechtliche Absicherung: Im Gegensatz zur Ehe gibt es im Konkubinat keine gesetzlichen Regelungen bezüglich der Unterhaltspflicht oder des Erbrechts. Es ist daher wichtig, dass du und dein Partner individuelle Vereinbarungen treffen und gegebenenfalls einen Anwalt oder eine Anwältin konsultieren, um euch rechtlich abzusichern.
- Finanzen: Klare Absprachen über die Aufteilung der Haushaltskosten und gemeinsamen Ausgaben sollten getroffen werden, um finanzielle Streitigkeiten zu vermeiden.

- Testament: Im Konkubinat gibt es keine automatische Erbfolge, daher ist es wichtig, ein Testament zu erstellen, um sicherzustellen, dass dein Partner im Falle deines Todes abgesichert ist.
- Wohnsituation: Es ist wichtig, dass ihr klärt, wer Eigentümer der gemeinsamen Wohnung oder des gemeinsamen Hauses ist und wer gegebenenfalls ausziehen muss, wenn die Beziehung endet.
Das Konkubinat kann eine tolle Möglichkeit sein, um eine glückliche und erfüllte Partnerschaft zu führen. Diese Dinge sollten aber beachtet werden, damit es bei einer Trennung oder im Todesfall keine bösen Überraschungen gibt. Während am Anfang einer Beziehung ein formloses Zusammenleben oft der Standard ist, macht es später Sinn, die gemeinsamen Regeln schriftlich festzuhalten.
Wann braucht es einen Konkubinatsvertrag?
Ein Konkubinatsvertrag ist in den meisten Situationen eine sinnvolle Sache. Spätestens wenn die Familienplanung ansteht und eine Hochzeit nicht vorgesehen ist, empfiehlt sich ein Konkubinatsvertrag.

Das Konkubinat ist im Gesetz nicht vorgesehen, daher müssen unverheiratete Paare sich selbst absichern. Auch wenn momentan keine Notwendigkeit für einen solchen Vertrag besteht, kann es in guten Zeiten einfacher sein, schwierige Dinge anzusprechen. Gespräche über Geld, Trennung und Tod sind auch jetzt schon eine Herausforderung und können in Krisensituationen zu unangenehmen Szenen führen.
Ein Konkubinatsvertrag erfordert zwar einige Arbeit und ist je nach Lebenssituation sehr individuell, aber es lohnt sich, weil er beide Seiten absichert. Niemand weiss, was das Leben bereithält. Das bedeutet einerseits, dass die Vereinbarung unter Umständen angepasst werden muss. Andererseits bietet sie beiden Partnern ein Stück Sicherheit, das sie unabhängiger macht.
Das gehört in den Konkubinatsvertrag
Konkubinatsvertrag: Lebensunterhalt
Die Finanzierung des bisherigen Lebens sollte dokumentiert werden:
- Wie werden die Finanzen geregelt?
- Gibt es gemeinsame Konten?
- Wer zahlt wie viel ein?
- Welche Ausgaben werden daraus bezahlt?
Auch individuelle Ausgaben sollten vermerkt werden. Es ist auch wichtig, sicherzustellen, dass Vollmachten für alle gewünschten Konten vorliegen. Hier findest du eine Übersicht über mögliche Kontenmodelle für Paare.
Konkubinatsvertrag: Trennung
Es ist auch wichtig zu regeln, wie das fehlende AHV-Splitting und der fehlende Vorsorgeausgleich in der Pensionskasse bei einer Trennung behandelt werden sollen, da dies gesetzlich nicht vorgesehen ist. Wenn du in einem kleinen Arbeitspensum tätig bist, kann es sein, dass du finanziell schlechter gestellt bist und möglicherweise sogar auf Unterhaltszahlungen angewiesen wärst.
Hier können Vorkehrungen getroffen werden. In Bezug auf die Mietwohnung empfiehlt es sich auch, klare Vereinbarungen darüber zu treffen, wer im Falle einer Trennung die Wohnung übernimmt.
Konkubinatsvertrag: Todesfall
Im Konkubinat gibt es von Gesetzes wegen keinen Anspruch auf Leistungen aus der 1. oder 2 Säule. In der 2. Säule gibt es jedoch Möglichkeiten: Viele Pensionskassen bieten freiwillig an, dass sich Konkubinatspaare gegenseitig begünstigen können. Melde deinen Partner bei der Pensionskasse an und hinterlege eine Begünstigungserklärung. Dieser Punkt ist unabhängig vom Konkubinatsvertrag sehr wichtig, da das Fehlen einer solchen Erklärung im Todesfall dazu führen kann, dass die Pensionskasse keine Leistungen auszahlt.
Ein Testament ist beim Zusammenleben im Konkubinat unabdingbar und zusätzlich zum Konkubinatsvertrag nötig. Ohne Vorkehrungen kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung und der hinterbliebene Konkubinatspartner geht leer aus, weil er nicht wie Ehepartner oder Nachkommen zum Kreis der gesetzlichen Erben gehört.
Konkubinatsvertrag: Familie
Als Eltern hat man üblicherweise bereits Vereinbarungen über die Kinder, deren Betreuung und die Finanzierung getroffen. Diese Vereinbarungen sollten unbedingt schriftlich festgehalten werden. Sie sind vor allem bei einer Trennung wichtig. Für den Todesfall kannst du prüfen, ob eine Todesfallversicherung in eurem Fall sinnvoll ist. Dies kann der Fall sein, wenn ein Partner die Familie und/oder das Eigenheim nicht alleine finanzieren könnte.
Konkubinatsvertrag: Inventar
Führe eine Liste mit allen Gegenständen und notiere, wem was gehört. Vermerke auch gemeinsame Anschaffungen, den Kaufpreis und die Aufteilung. Aktualisiere die Inventarliste im Konkubinatsvertrag regelmässig.
Vorsorgeauftrag nicht vergessen!
Im Gegensatz zu Ehepaaren haben Konkubinatspaare kein gegenseitiges gesetzliches Vertretungsrecht. Es ist daher wichtig, dass beide Partner zusätzlich zum Konkubinatsvertrag einen Vorsorgeauftrag erstellen, mit dem sie sich gegenseitig oder eine andere Person vertreten können. Mit einem Vorsorgeauftrag können Punkte wie Pflege, Betreuung, medizinische Versorgung, Verwaltung des Zahlungsverkehrs und des Vermögens und vieles mehr geregelt werden.
Beim Schweizerischen Roten Kreuz gibt es eine kostenlose Vorlage für den Vorsorgeauftrag.
Die Checkliste fürs Konkubinat
1.
Klare Absprachen treffen: Es ist wichtig, dass du und dein Partner klare Absprachen über die gemeinsame Lebensführung treffen. Dazu gehören unter anderem Regelungen bezüglich der Haushaltskosten, der Aufteilung von gemeinsam erworbenem Eigentum und der Unterstützung im Krankheitsfall.
2.
Finanzen regeln: Legt fest, wer welche Kosten übernimmt und wie die gemeinsamen Ausgaben aufgeteilt werden. Hier kann es sinnvoll sein, ein gemeinsames Haushaltskonto einzurichten oder jeder trägt monatlich einen festen Betrag bei.
3.
Bei der Pensionskasse eintragen: Tragt euch gegenseitig bei der Pensionskasse als begünstigte Personen ein. Die meisten Pensionskassen erlauben dies inzwischen. Ebenfalls kann es bei der Säule 3a eine Option sein, den Partner zu begünstigen.
4.
Versicherungen prüfen: Überprüft, welche Versicherungen ihr bereits habt und welche gegebenenfalls noch benötigt werden, wie beispielsweise eine Haftpflichtversicherung oder eine Unfallversicherung.
5.
Testament erstellen: Im Gegensatz zur Ehe gibt es im Konkubinat keine automatische Erbfolge. Um sicherzustellen, dass dein Partner im Falle deines Todes abgesichert ist, solltet ihr ein Testament erstellen.
6.
Trennung: Legt fest, wie die Finanzen im Falle einer Trennung geregelt werden. Am besten führt ihr eine Inventarliste, damit klar ist, wem welche Gegenstände gehören. Falls Kinder im Spiel sind, kann hier auch die Kinderbetreuung und der Unterhalt geregelt werden. Vergesst bei diesem Punkt die Altersvorsorge nicht.
7.
Wohnsituation klären: Überlegt, wer von euch beiden Eigentümer der gemeinsamen Wohnung oder des gemeinsamen Hauses ist und wer gegebenenfalls ausziehen muss, wenn die Beziehung endet.