US-Steuern auf Schweizer Erbschaft
Dieser Artikel über US-Steuern für Schweizer Investorinnen ersetzt keine Steuerberatung! Für konkrete Fragen zu deinem Vermögen und Vorgehen, kontaktiere bitte deinen Steuerberater:in.
Inhaltsverzeichnis
US-Aktien unterliegen der US-Erbschaftssteuer
Wenn Schweizer, Schweizerinnen und steuerpflichtige mit Wohnsitz in der Schweiz US-Aktien vererben, können die Erben in den USA erbschaftssteuerpflichtig werden. Dies obwohl keine der involvierten Personen einen amerikanischen Pass hat oder in den USA lebt. Das Problem ergibt sich dadurch, dass die Schweiz zwar ein Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftssteuer mit den USA hat, dieses Abkommen jedoch aus dem Jahre 1951 stammt und bisher nicht erneuert wurde. Schweizer Banken sind durch das FACTA-Abkommen verpflichtet, Kundinnen mit Direktanlagen dem US-Fiskus zu melden.
Die Fakten zu den Steuern auf US-Aktien für Schweizerinnen
Das Doppelbesteuerungsabkommen bezüglich der Erbschaftssteuer zwischen den USA und der Schweiz regelt die Steuern beim Vererben von Aktien und Liegenschaften. Auch wenn die involvierten Personen keinen sichtbaren Bezug zur USA haben und kein Grundstück oder Immobilien in den USA besitzen, kann durch den Erwerb von Aktien von amerikanischen Unternehmen eine Erbschaftssteuer fällig werden. Auch Anteile an Anlagefonds, falls der Fonds als in den USA inkorporiert wurde, fallen darunter.
Gemäss verschiedenen Artikeln im Internet gibt es aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens einen Freibetrag von USD 60’000. Alle darüber liegenden Beträge unterliegen der amerikanischen Erbschaftssteuer. Leider ist die Aussage aber schwammig, denn der Freibetrag hängt nicht nur von der Höhe Vermögenswerte in US-Unternehmen ab, sondern auch von der Höhe des gesamten Erbes, sowie dem aktuellen Freibetrag für US-Bürger. Letzterer ist jedoch nicht fix und deshalb keine Garantie, die Erbschaftssteuer zu umgehen.
Ziemlich sicher ist, dass die Nachkommen den ganzen Nachlass in den USA offenlegen müssen, sobald mehr als USD 60’000 Totalwert in US-Aktien vererbt werden. Allenfalls muss eine US-Steuererklärung eingereicht werden und danach ist erst klar, ob und wie viel an Steuern den USA geschuldet ist. Dies ist ein zeitaufwändiges Verfahren und man findet online Quellen die sagen, dass bis zu 40% Steuern auf den US-Anteil des Erbes fällig werden!
Kann ich trotzdem noch in US-Aktien investieren?
Ja, das geht! Zum Glück, denn auch beliebte Aktien wie Coca Cola, Apple, Microsoft oder Google unterliegen diesen Bedingungen! Du kannst US-Aktien bis zum Freibetrag von USD 60’000 erwerben. Hier gilt es aufzupassen, da die Aktien über die Jahre an Wert gewinnen und somit bei deinem Tod allenfalls viel höher stehen als jetzt gerade. Eine andere Möglichkeit ist, dass du über europäische ETFs in US-Aktien investierst. Die meisten weltweiten ETFs haben sowieso einen hohen Anteil an US-Aktien und somit kaufst du mit einem ETF Anteile an vielen US-Unternehmen. Wenn dir das nicht genug ist, kannst du auch ETFs kaufen, die nur die USA oder sogar nur gewisse Branchen aus den USA abdecken.
So vermeidest du Steuern bei US-Aktien
Es gibt Möglichkeiten, wie dir die amerikanische Erbschaftssteuer nicht zum Problem wird. Eine einfache Lösung sind die oben bereits erwähnten ETFs. Mit ETFs, die ihr Domizil in Europa haben, umgehst du die Erbschaftssteuer. Du investierst also indirekt in US-Unternehmen.
An der Schweizer und anderen europäischen Börsen werden viele solche ETFs gehandelt. Die Herausgeber der ETFs kennen das Problem und deshalb haben auch die grossen amerikanischen ETF-Anbieter wie Blackrock und Vanguard viele ETFs mit Domizil in Europa im Angebot.
Irland bietet sich als Domizilland an, da Irland sehr gute Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA hat. Der ETF kann dank des Doppelbesteuerungsabkommens die Hälfte des Quellensteuerabzugs von 30 Prozent, also 15 Prozent, direkt zurückfordern. Davon profitierst du als Anlegerin!
Du erkennst, dass ein ETF in den USA domiziliert ist, wenn die ISIN mit US beginnt. ETFs mit Domizil in Irland beginnen mit IE. So ist es relativ einfach zu erkennen, in welchem Land das Domizil des ETFs ist. Mehr zu dem Domizilland von ETFs findest du hier.
Die weiteren Alternativen:
- Vollständig auf US-Aktien verzichten
- Unternehmen suchen, die einen starken Fokus auf die USA aber ihr Domizil nicht dort haben
- Darauf hoffen, dass beim eigenen Tod ein neues Doppelbesteuerungsabkommen gilt
- Alle US-Aktien vor dem Tod verkaufen
Fazit zu US-Aktien und den Steuern
Es ist gut möglich, US-Aktien im Depot zu halten. Einige Punkte, wie der Freibetrag von USD 60’000, sollten aber unbedingt beachtet werden, um den Erben keine mühsamen und kostspieligen Verfahren mit den US-Behörden zuzumuten. Leider schränkt das die Menge an US-Titeln, die du im Depot haben kannst, tatsächlich etwas ein. Ich gehe davon aus, dass die amerikanischen Unternehmen weiterhin ein starkes Wachstum haben werden und wenn du noch nicht gleich stirbst, die Aktien ordentlich an Wert gewinnen. Deshalb ist die Investition in US-Unternehmen mit europäischen ETFs die einfachste und sicherste Variante.
Ich werde mein Depot selber auch anschauen und nur sehr ausgewählte amerikanische Einzelaktien behalten. Den Rest werde ich zu gegebener Zeit in ETFs umschichten.
Hallo
Es stimmt nicht, dass im Erbfall ein steuerfreier Betrag von $ 60’000 gewährt wird und der Rest extrem hoch (wie war das? Bis zu 40%) besteuert wird. Aufgrund des erwähnten Doppebesteuerungsabkommen von 1951 (was immer noch Gültigkeit hat), ist es so, dass Schweizer Bürger sinngemäss wie US-Bürger besteuert werden. Eine Besteuerung erfolgt erst ab einem Vermögen von etwas mehr als 12 Mio US$. Falls nicht der ganze Vermögensanteil in US-Wertpapieren angelegt ist, erfolgt eine Besteuerung aufgrund des US-Vermögensanteil. Wenn ich also ein Vermögen von 10 Mio habe, und davon sind 8 Mio. US-Anteile, wäre das ganze Steuerfrei, da: 8 Mio US-Anteil von insgesamt 10 Mio = 80%. 80% von 12 Mio US$ = 9.6 Mio US$, was unter der Freigrenze von 12 Mio. US$ ist. Da US-Aktien und entsprechende ETF’s relativ gut performen, handelt man sich beim Befolgen dieser Ratschläge eine schlechte Performance ein, ich nehme an, der Blog ist nicht nur für Anleger mit entsprechend grossen Investitionen (> 10 Mio CHF). Ansonsten finde ich den Blog gut, vielen Dank
Hallo
Wie verhält es sich, wenn europäische Wertpapier bei einem US Broker wie Interactive Broker sind? Zwar sind die tiefen Gebühren verlockend, aber eine US Erbschaftsteuer möchte man dann doch nicht hinterlassen.
Hallo John
Die Besteuerung ist, soweit mir bekannt, vom Steuersitz (üblicherweise der Wohnort) abhängig, nicht vom Standort des Brokers.
Hallo Angela,
Der Freibetrag von 60’000USD ist zwar in vielen Artikeln auch von Banken in der Schweiz zu finden, aber stimmt dies auch wirklich? Es gibt einige fundierte Artikel von Steuerexperten dazu, z.B. von Marnin Michaels oder Renea Glendinning (Suchmaschine hilft, die Beiträge zu finden), die eine deutlich höhere Grenze wegen des hier erwähnten Abkommens sehen. Diese Experten sehen dieses Abkommen allerdings als weiter gültig an. Wurde dieses Abkommen denn gekündigt oder lief es kürzlich aus?
Hallo Lukas, dass das Abkommen nicht mehr gültig ist oder auslief wäre mir neu. Wie im Artikel erwähnt ist es alt und wurde nie angepasst, was aber in meiner Interpretation nicht heisst, dass es nicht mehr gültig ist. Hier empfehle ich aber dringend, eine Steuerexpert:in zu kontaktieren. Die Texte auf dem Blog dienen zur Information und sind keine steuerrechtliche Beratung.
Vielen Dank für den tollen und hilfreichen Artikel!
“Schweizer Banken sind durch das FACTA-Abkommen verpflichtet, Kundinnen mit Direktanlagen dem US-Fiskus zu melden.”
Das ist falsch.
Wegen dem QI-Agreement muss die Bank diese Meldungen machen.
FATCA verpflichtet die Banken, US-Personen zu melden.
Toller Blog, gefällt mir!
Hallo
Ich habe ein USD kto bei einer us bank und us aktien. Werden kto saldo und aktien Wert betr. US Erbschaftssteuer addiert?.
Besten Dank für Antwort
Gruss adrian
Hallo Adrian
Ein Steuerexperte kann dir bei dieser Frage sicherlich weiterhelfen. Ich habe selber keine Erfahrung mit Konten bei US Banken.
Liebe Grüsse
Angela